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Geschrieben von Siggi am 12.08.2007 um 19:08:

  Finanzamt irrt sich

Münchnerin sollte 2,1 Milliarden Euro Steuern zahlen
München (ddp). Im Prozess um einen fehlerhaften Umsatzsteuerbescheid einer Kioskbesitzerin in Höhe von 2,1 Milliarden Euro hat das Landgericht München einen Vergleich vorgeschlagen. Die Richterin ging am Mittwoch von zwei Amtspflichtsverletzungen des Finanzamts aus und regte an, der beklagte Freistaat solle den Klägern einen Betrag von 15 000 Euro zahlen.

Die Anwälte, an die die Ladenbesitzerin ihre Schadenersatzansprüche abgetreten hatte, hatten ursprünglich rund 600 000 Euro gefordert. In der Verhandlung boten sie einen Vergleich von 300 000 Euro an, den der Vertreter des Freistaats ablehnte. Beide Parteien haben bis zum 29. August Zeit, das Vergleichsangebot der Richterin anzunehmen.

Frau erhielt Steuerbescheid über 2,1 Milliarden
Nachdem die Kioskbesitzerin den Umsatzsteuerbescheid in Milliardenhöhe erhalten hatte, wandte sie sich an ihren Steuerberater, der das Finanzamt informierte. Korrekt wäre eine Forderung von 108 Euro gewesen. Doch die Beamten schickten den Änderungsbescheid nicht vor Ablauf der Zahlungsfrist zu. Es sei gängige Verwaltungspraxis, dass der Änderungsbescheid zehn Tage in Nürnberg liege, erklärte der Anwalt des Freistaats in der Verhandlung. Die Richterin nannte diese Praxis «unverständlich».

Aus Angst vor Zuschlägen nach dem Verstreichen der Zahlungsfrist hatte der Steuerberater Einspruch beim Finanzamt eingelegt. Da sich das Honorar des Beraters nach der Steuersumme berechnet, darf er für die Beratung 2,5 Millionen Euro von der Kioskbesitzerin verlangen. Um den Steuerberater bezahlen zu können, schaltete die Frau zwei Anwälte ein.



Geschrieben von Siggi am 05.09.2007 um 17:34:

  Fortsetzung "Finanzamt irrt sich"

Utopische Steuerforderungen - Vergleich geplatzt
München (dpa/lby) - Die Umsatzsteuerforderung des Finanzamtes in Milliardenhöhe gegen eine Münchner Kiosk-Besitzerin wird das Landgericht München I weiter beschäftigen. Ein Vergleich sei nicht zustande gekommen, teilte das Gericht mit.

In dem Zivilverfahren verlangen zwei Rechtsanwälte vom Freistaat knapp 600.000 Euro Schadenersatz für das Honorar des Steuerberaters der Frau. Zum Beginn des Prozesses Ende Juli hatte das Gericht als Vergleich eine Zahlung von 15.000 Euro vorgeschlagen. Dies wurde nun von den klagenden Anwälten abgelehnt. Jetzt muss das Gericht entscheiden. Ein Termin zur Verkündung der Entscheidung steht noch nicht fest (Aktenzeichen 15 O 4922/07).

Die Frau hatte die utopisch überhöhte Forderung für den Monat Oktober 2006 sofort telefonisch beim Finanzamt angefochten, jedoch ohne Erfolg. Erst mit Hilfe ihres Steuerberaters konnte sie den Bescheid von unglaublichen 2,1 Milliarden Euro auf korrekte 108,82 Euro reduzieren. Nach der Steuerberater-Gebührenordnung stand dem Steuerberater jedoch wegen des hohen Streitwertes ein stolzes Honorar von etwa 2,5 Millionen Euro zu. Die beiden Anwälte, an die die Ladenbesitzerin ihre Schadenersatzansprüche abtrat, klagten dennoch lediglich auf knapp 600.000 Euro.


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